Risiko: Kontakt mit Gefahrstoffen
Beschreibung: Ein Kontakt mit diesen Stoffen kann zu Gesundheits- und/oder Umweltschäden führen.
Die folgenden Symbole weisen auf Gefahrstoffe hin:
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Heutiges Piktogramm |
Neues Piktogramm |
Erläuterung |
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Explosionsgefährlich |
Explosiv |
Stoffe, die durch Stöße, Reibung, Feuer oder andere Zündungsursachen explodieren können. |
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Hochentzündlich |
Oxidierend |
Stoffe, die nach Kontakt mit brennbarem Material, einen Brand bzw. Explosion verursachen können. |
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(sehr) leicht entzündlich |
Entzündlich |
Können ohne Energiezufuhr eine Temperatursteigung aufweisen und sich entzünden und können durch eine Zündquelle (Flamme, Funke) in Brand geraten. |
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Gesundheitsschädlich, reizend |
Reizend, sensibilisierend, gesundheitsschädlich |
Können durch direkte, langfristige oder wiederholte Berührung mit der Haut oder den Schleimhäuten eine Entzündung verursachen. Können durch Einatmen und/oder Aufnahme über den Mund oder die Haut eine Gefahr für die Gesundheit darstellen. |
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Ätzend |
Ätzend |
Können ernsthafte Schäden an lebendem Gewebe verursachen und greifen auch andere Materialien an (Wasser und Feuchtigkeit können dies verschlimmern). |
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Giftig |
Giftig |
Können bei Einatmen, Schlucken oder Aufnahme über die Haut ernsthafte Gesundheitsschäden verursachen. |
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Umweltgefährlich |
Gefährlich für die aquatische Umwelt |
Können unmittelbar oder nach einiger Zeit eine Gefahr für eine oder mehrere Umweltabschnitte darstellen |
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Komprimierte Gase |
Zusammengepresste Gase, flüssige Gase, stark gekühlte Gase oder aufgelöste Gase. Hohe Temperaturen können zu Brand oder Explosion führen, (z.B. Sprühdosen, Gasflaschen). | |
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Langfristig gesundheitsschädlich |
Produkte in dieser Klasse sind im Falle von Schlucken, Einatmen oder Aufnahme über die Haut (eventuell) krebserzeugend oder andererseits möglicherweise schädlich für Gesundheit und Fortpflanzung. |
Eingeteilte Stoffe, die Sie vor dem 1. Dezember 2010 an Abnehmer geliefert haben, brauchen Sie gemäß EU-GHS nicht erneut zu etikettieren und zu verpacken. Diese Freistellung gilt bis zum 1. Dezember 2012. Für Gemische gilt diese Freistellung bis zum 1. Januar 2015.















